Förderrichtlinien

Vorwort:

Der Förderverein Jugendfeuerwehren Gemeinde Rosdorf e.V. (FöVer) fördert die Kinder-/ und Jugendfeuerwehren in der Gemeinde Rosdorf unter Berücksichtigung der Satzung § 2. Gefördert werden Mitglieder im Alter von 6 bis 18 Jahren sowie Betreuer/innen im entsprechenden Verhältnis. (KF = 6 –12 Jahre / JF = 10 – 18 Jahre)

Mitglieder des FöVer können Angebote, Material und Technik des FöVer zu besonderen Konditionen nutzen.

Voranmeldung:

Eine Förderung von Maßnahmen, Aktionen oder Beschaffungen kann nur dann erfolgen, wenn die Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich formlos vorangemeldet und im Haushaltsplan berücksichtigt wurde.

Voraussetzung für jede Förderung ist es, dass entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Auch müssen alle weiteren Förderungsmöglichkeiten, z.B. durch Gemeinde, Kreisjugendpflege usw. ausgeschöpft werden.

Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, es werden keine überfinanzierten Maßnahmen

oder Beschaffungen gefördert. Die Förderung erfolgt bis maximal zur Deckung der Kosten.

Beantragung:

Eine Mittelbeantragung muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme bzw. Beschaffung an den Vorsitzenden erfolgen. Im Antrag müssen, soweit gegeben, die Gesamtkosten, etwaige Teilnahmebeiträge, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Termin, Dauer usw. sowie ggf. eine Begründung enthalten sein.

Zur Beantragung ist der Antragsvordruck und soweit gegeben die Teilnahmeliste zu nutzen.

Der Antragsteller muss auch die Abrechnung nach Abschluss der Maßnahme vornehmen.

Förderung gemeinsamer Aktivitäten der Kinderfeuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr

Gemeinde-JF-          pauschaler Zuschuss je nach TN-Zahl, ggf. Zuschuss zum TN-Beitrag für

Zeltlager:                   Geschwisterkinder auf Antrag des/der JFW bzw. KFW

Spieletage:               Spiele/Material zur Durchführung, Getränke für TN, ggf. Imbiss, usw. werden mit 1,50 Euro/TN zzgl. pauschal 25,00 Euro/Veranstaltung für z.B Obstkorb, Süßigkeiten etc. übernommen.

Ausfahrten:              Zuschuss nach Vorstandsfestlegung,

Eigenbeteiligung der TN ist Voraussetzung

Nachtwanderungen: Zuschuss 3 Marken a) 0,50 Euro/TN

Schwimmen:            Zuschuss 1,00 Euro/TN je Badbesuch in der Eiswiese.

Eigenbeteiligung der TN ist Voraussetzung

Gemeinde-JF-          Einen Sachpreis im Wert von bis 30,00 Euro je KF/JF, den sich die KF/JF Wettbewerb:             selbst beschaffen bzw. aussuchen können

Gem.- KF-Tag

Veranstaltungen einzelner KF bzw. JF

Auf die ersten 10 angefangenen JFM werden zwei Betreuungskräfte, auf weitere 10 angefangene JFM wird eine Betreuungskraft bezuschusst.

Auf jeweils 10 angefangene KFM werden zwei Betreuungskräfte bezuschusst.

Freizeiten bis 4 Tage:         Je Übernachtung/TN bis max. 1,50 Euro

Zeltlager:                               Für die Woche/TN bis zu 10,00 Euro     

Bildungswochenenden:     Je Übernachtung/TN bis max. 1,50 Euro

Beschaffungen

Zelte:                          Bis zu 20% der Anschaffungskosten, Höchstbetrag 250,00 Euro

Bastelmaterial:         Nur gegen Nachweis (Kaufbeleg), bis 1/3 der Kosten,

max. 75,00 Euro/Jahr je KF bzw. JF

Technik:                    Nur bei nachgewiesenem Bedarf, 10 % der Kosten,

Höchstbetrag 50,00 Euro

Kleidung:                  Nur zusätzlich außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde,

keine Vollfinanzierung

Spiele:                       Einzelfallentscheidung

Material:                    Einzelfallentscheidung

Schulungsmaterial: Einzelfallentscheidung

Ober- und Freizeitbekleidung für KF und JF (z.B. T-Shirt, Pullover, Sweatshirt etc.) max. einmal jährlich je KF bzw. JF bis zur Anzahl der Mitglieder zzgl. Betreuungskräfte.

Zuschuss 20% des Anschaffungspreises, höchstens 4,00 Euro/Person ohne FöVer Logo

Zuschuss 25% des Anschaffungspreises, höchstens 5,00 Euro/Person mit FöVer Logo

            Die Kosten des Bestickens mit dem FöVer-Logo (auf dem linken Ärmel oder der linken

Brustseite) übernimmt der Förderverein. Rücksprache erforderlich!

Wettbewerbe auf Bezirks-, Landes-, Bundesebene

Bezirkswettbewerbe:          50,00 € je startende Gruppe

Landeswettbewerbe:          140,00 € je startende Gruppe

Bundeswettbewerbe:         Zuschuss nach Vorstandsfestlegung

Jubiläen

25 Jahre:                   50,00 Euro

40 Jahre:                   50,00 Euro

50 Jahre:                   75,00 Euro

Materialverleih (Geräteverleih)

Entsprechend der vom Vorstand festgelegten Bedingungen

Lautsprecheranlage mit Funkmikrophon, Thermo-Getränkebehälter, Kaffee-Automat,

Schokokuss-Wurfmaschine, PKW-Anhänger (Gerüstzelt)

Zur Zeit mietkostenfrei, etwaige Schäden oder Verluste sind vom Entleiher zu ersetzen.

Zu beachtende Bedingungen (Gerüstzelt / Anhänger, Hüpfburg)

Der Nutzungstermin muss rechtzeitig angemeldet werden.

Der Termin der Anmeldung entscheidet über die Vergabe.

Der Mietvertrag muss mindestens eine Woche vor Nutzung unterschrieben beim Vermieter vorliegen. Der Abholtermin ist frühzeitig abzustimmen!

Gerüstzeltverleih incl. PKW-Anhänger

Entsprechend der vom Vorstand festgelegten Bedingungen

Für Mitglieder 100,00 € / Wochenende (Versicherungsanteil)

Für Nicht-Mitglieder Mietpreis nach Vorstandsbeschluss

PKW-Anhänger

20,00 € Versicherungsanteil (wird nur an Mitglieder verliehen, Zelt muss ab und wieder aufgeladen werden).

Hüpfburg

Mitglieder:                 1. Tag 50,00 Euro, jeder weitere Tag 25,00 Euro

Nicht-Mitglieder:      1. Tag 70,00 Euro, jeder weitere Tag 35,00 Euro

Abrechnung:

Bis spätestens 8 Wochen nach Abschluss der bezuschussten Aktivität sind die im Bewilligungsschreiben geforderten Nachweise wie TN-Listen, Kaufbelege, Abrechnung etc. vom Antragsteller einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!

Die vorgegebene Teilnahmeliste ist zu verwenden.

Der Antrag (Vordruck) ist ebenfalls zu verwenden

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung eines Zuschusses besteht nicht.

Erfolgt die Förderung aufgrund falscher Angaben, kann diese ganz oder teilweise zurück gefordert werden.

Diese Richtlinie wurde am 11.12.2017 vom Vorstand beschlossen und tritt zum 01.01.2018

in Kraft. (Die Richtlinie vom 11.11.2013 (seit 01.01.2014 in Kraft) ist damit aufgehoben)

Rosdorf den 12.12.2017

gez. Fröchtenicht (Vorsitzender)

Anmerkung:

Der Antrag und die Teilnahmeliste können aus dem Netz heruntergeladen werden

www.feuerwehr-rosdorf.de / Kinder-& Jugendfeuerwehr / Gemeinde-JF / Der Förderverein Förderrichtlinie

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