Vorwort:
Der Förderverein Jugendfeuerwehren Gemeinde Rosdorf e.V. (FöVer) fördert die Kinder-/ und Jugendfeuerwehren in der Gemeinde Rosdorf unter Berücksichtigung der Satzung § 2. Gefördert werden Mitglieder im Alter von 6 bis 18 Jahren sowie Betreuer/innen im entsprechenden Verhältnis. (KF = 6 –12 Jahre / JF = 10 – 18 Jahre)
Mitglieder des FöVer können Angebote, Material und Technik des FöVer zu besonderen Konditionen nutzen.
Voranmeldung:
Eine Förderung von Maßnahmen, Aktionen oder Beschaffungen kann nur dann erfolgen, wenn die Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich formlos vorangemeldet und im Haushaltsplan berücksichtigt wurde.
Voraussetzung für jede Förderung ist es, dass entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Auch müssen alle weiteren Förderungsmöglichkeiten, z.B. durch Gemeinde, Kreisjugendpflege usw. ausgeschöpft werden.
Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, es werden keine überfinanzierten Maßnahmen
oder Beschaffungen gefördert. Die Förderung erfolgt bis maximal zur Deckung der Kosten.
Beantragung:
Eine Mittelbeantragung muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme bzw. Beschaffung an den Vorsitzenden erfolgen. Im Antrag müssen, soweit gegeben, die Gesamtkosten, etwaige Teilnahmebeiträge, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Termin, Dauer usw. sowie ggf. eine Begründung enthalten sein.
Zur Beantragung ist der Antragsvordruck und soweit gegeben die Teilnahmeliste zu nutzen.
Der Antragsteller muss auch die Abrechnung nach Abschluss der Maßnahme vornehmen.
Förderung gemeinsamer Aktivitäten der Kinderfeuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr
Gemeinde-JF- pauschaler Zuschuss je nach TN-Zahl, ggf. Zuschuss zum TN-Beitrag für
Zeltlager: Geschwisterkinder auf Antrag des/der JFW bzw. KFW
Spieletage: Spiele/Material zur Durchführung, Getränke für TN, ggf. Imbiss, usw. werden mit 1,50 Euro/TN zzgl. pauschal 25,00 Euro/Veranstaltung für z.B Obstkorb, Süßigkeiten etc. übernommen.
Ausfahrten: Zuschuss nach Vorstandsfestlegung,
Eigenbeteiligung der TN ist Voraussetzung
Nachtwanderungen: Zuschuss 3 Marken a) 0,50 Euro/TN
Schwimmen: Zuschuss 1,00 Euro/TN je Badbesuch in der Eiswiese.
Eigenbeteiligung der TN ist Voraussetzung
Gemeinde-JF- Einen Sachpreis im Wert von bis 30,00 Euro je KF/JF, den sich die KF/JF Wettbewerb: selbst beschaffen bzw. aussuchen können
Gem.- KF-Tag
Veranstaltungen einzelner KF bzw. JF
Auf die ersten 10 angefangenen JFM werden zwei Betreuungskräfte, auf weitere 10 angefangene JFM wird eine Betreuungskraft bezuschusst.
Auf jeweils 10 angefangene KFM werden zwei Betreuungskräfte bezuschusst.
Freizeiten bis 4 Tage: Je Übernachtung/TN bis max. 1,50 Euro
Zeltlager: Für die Woche/TN bis zu 10,00 Euro
Bildungswochenenden: Je Übernachtung/TN bis max. 1,50 Euro
Beschaffungen
Zelte: Bis zu 20% der Anschaffungskosten, Höchstbetrag 250,00 Euro
Bastelmaterial: Nur gegen Nachweis (Kaufbeleg), bis 1/3 der Kosten,
max. 75,00 Euro/Jahr je KF bzw. JF
Technik: Nur bei nachgewiesenem Bedarf, 10 % der Kosten,
Höchstbetrag 50,00 Euro
Kleidung: Nur zusätzlich außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde,
keine Vollfinanzierung
Spiele: Einzelfallentscheidung
Material: Einzelfallentscheidung
Schulungsmaterial: Einzelfallentscheidung
Ober- und Freizeitbekleidung für KF und JF (z.B. T-Shirt, Pullover, Sweatshirt etc.) max. einmal jährlich je KF bzw. JF bis zur Anzahl der Mitglieder zzgl. Betreuungskräfte.
Zuschuss 20% des Anschaffungspreises, höchstens 4,00 Euro/Person ohne FöVer Logo
Zuschuss 25% des Anschaffungspreises, höchstens 5,00 Euro/Person mit FöVer Logo
Die Kosten des Bestickens mit dem FöVer-Logo (auf dem linken Ärmel oder der linken
Brustseite) übernimmt der Förderverein. Rücksprache erforderlich!
Wettbewerbe auf Bezirks-, Landes-, Bundesebene
Bezirkswettbewerbe: 50,00 € je startende Gruppe
Landeswettbewerbe: 140,00 € je startende Gruppe
Bundeswettbewerbe: Zuschuss nach Vorstandsfestlegung
Jubiläen
25 Jahre: 50,00 Euro
40 Jahre: 50,00 Euro
50 Jahre: 75,00 Euro
Materialverleih (Geräteverleih)
Entsprechend der vom Vorstand festgelegten Bedingungen
Lautsprecheranlage mit Funkmikrophon, Thermo-Getränkebehälter, Kaffee-Automat,
Schokokuss-Wurfmaschine, PKW-Anhänger (Gerüstzelt)
Zur Zeit mietkostenfrei, etwaige Schäden oder Verluste sind vom Entleiher zu ersetzen.
Zu beachtende Bedingungen (Gerüstzelt / Anhänger, Hüpfburg)
Der Nutzungstermin muss rechtzeitig angemeldet werden.
Der Termin der Anmeldung entscheidet über die Vergabe.
Der Mietvertrag muss mindestens eine Woche vor Nutzung unterschrieben beim Vermieter vorliegen. Der Abholtermin ist frühzeitig abzustimmen!
Gerüstzeltverleih incl. PKW-Anhänger
Entsprechend der vom Vorstand festgelegten Bedingungen
Für Mitglieder 100,00 € / Wochenende (Versicherungsanteil)
Für Nicht-Mitglieder Mietpreis nach Vorstandsbeschluss
PKW-Anhänger
20,00 € Versicherungsanteil (wird nur an Mitglieder verliehen, Zelt muss ab und wieder aufgeladen werden).
Hüpfburg
Mitglieder: 1. Tag 50,00 Euro, jeder weitere Tag 25,00 Euro
Nicht-Mitglieder: 1. Tag 70,00 Euro, jeder weitere Tag 35,00 Euro
Abrechnung:
Bis spätestens 8 Wochen nach Abschluss der bezuschussten Aktivität sind die im Bewilligungsschreiben geforderten Nachweise wie TN-Listen, Kaufbelege, Abrechnung etc. vom Antragsteller einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!
Die vorgegebene Teilnahmeliste ist zu verwenden.
Der Antrag (Vordruck) ist ebenfalls zu verwenden
Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung eines Zuschusses besteht nicht.
Erfolgt die Förderung aufgrund falscher Angaben, kann diese ganz oder teilweise zurück gefordert werden.
Diese Richtlinie wurde am 11.12.2017 vom Vorstand beschlossen und tritt zum 01.01.2018
in Kraft. (Die Richtlinie vom 11.11.2013 (seit 01.01.2014 in Kraft) ist damit aufgehoben)
Rosdorf den 12.12.2017
gez. Fröchtenicht (Vorsitzender)
Anmerkung:
Der Antrag und die Teilnahmeliste können aus dem Netz heruntergeladen werden
www.feuerwehr-rosdorf.de / Kinder-& Jugendfeuerwehr / Gemeinde-JF / Der Förderverein Förderrichtlinie