Der Gemeindebrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rosdorf.
Er ist im Dienst Vorgesetzter der Feuerwehrmitglieder. Bei der Durchführung seiner Dienstobliegenheiten nach dieser Dienstanweisung hat er insbesondere die Vorschriften des Nieders. Brandschutzgesetzes vom 08. März 1978 (Nieders. GVBl. S. 233) in der z.Z. geltenden Fassung sowie die hierzu erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, das Nieders. Beamtengesetz sowie die Bestimmungen der Satzung und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf zu beachten.
Seit dem ?? wird das Amt des Gemeindebrandmeisters von Martin Willing bekleidet.
Das Amt des Stellvertreters wird seit dem ?? von Steffen Ruppin wahrgenommen.