Der Ortsbrandmeister leitet die Ortsfeuerwehr seiner Ortschaft.
Er ist im Dienst der Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr. Bei der Durchführung seiner Dienstobliegenheiten nach dieser Dienstanweisung hat er insbesondere die Vorschriften des Nieders. Brandschutzgesetzes vom 08. März 1978 (Nieders. GVBl. S. 233) in der z. Zt. geltenden Fassung und die hierzu erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, das Nieders. Beamtengesetz sowie die Bestimmungen der Satzung und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf zu beachten.
Eine Überischt der Aktuellen Amtsinhaber sowie Ihrer Stellvertreter finden Sie hier.