Um die Tauglichkeit der Atemschutzgeräteträger bei der Feuerwehr sicherzustellen ist neben medizinischen Tests auch eine jährliche Belastungsübung vorgeschrieben.
Diese Übung wird im Landkreis Göttingen normalerweise in einer Übungsstrecke der Kreisfeuerwehr durchgeführt. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der gesonderten Rolle der Feuerwehren in der Corona-Politik sind diese Belastungsübungen seit Pandemiebeginn nicht mehr möglich gewesen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die Regelung zunächst ausgesetzt, so dass die vorher absolvierten Übungen länger galten und die Feuerwehren durchgängig vollständig Einsatzbereit waren. Da die Übungsstrecke der Kreisfeuerwehren allerdings bis auf weiteres geschlossen bleiben wird, wurde eine Sonderregelung geschaffen. Diese Sonderregelung ermöglicht eine alternative Belastungsübung auf Gemeindeebene, unter Beachtung von Hygienekonzepten, durchzuführen. Dadurch kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin überprüft werden, ohne dass ein Infektionsrisiko, vor allem über mehrere Feuerwehren hinweg, im Landkreis eingegangen werden muss.
In der Gemeinde Rosdorf wurden diese Belastungsübungen über mehrere Tage verteilt am Rosdorfer Feuerwehrhaus durchgeführt. Es waren immer nur Kleingruppen von jeweils einer Ortsfeuerwehr gleichzeitig am Feuerwehrhaus. In dreier Trupps mussten die Atemschutzgeräteträger an unterschiedlichen Stationen Übungen durchführen. Die Belastung war dabei an die Belastung der Übungsstrecke der Kreisfeuerwehr in Potzwenden angelehnt. Da auf Ortsebene allerdings nicht die entsprechenden Geräte zur Verfügung stehen, mussten andere Übungen absolviert werden. So galt es u.a. einen Trecker Reifen mehrmals umzuschmeißen, Schläuche auf- und auszurollen, einen Schlitten mit Gewichten zu ziehen oder mit Schlauchtragekörben eine gewisse Strecke zurückzulegen.Insgesamt konnten so ca. 40 Mitglieder der Rosdorfer Feuerwehren die Belastungsübung durchführen und haben so ihren Tauglichkeitsnachweis für das nächste Jahr erbracht.
*Hinweis: Da bei der Verwendung von umluftunabhängigem Atemschutz eine Übertragung über die Luft ausgeschlossen werden kann, sind, solange die Atemschutzgeräte angeschlossen sind, keine Sicherheitsabstände nötig. Die Begleitpersonen haben zu jeder Zeit eine Maske getragen und entsprechende Abstände eingehalten, gleiches galt für die Atemschutzgeräteträger vor und nach der Übung.